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   VG Wiesbaden, 22.08.2016 - 6 K 846/16.WI   

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https://dejure.org/2016,34473
VG Wiesbaden, 22.08.2016 - 6 K 846/16.WI (https://dejure.org/2016,34473)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 22.08.2016 - 6 K 846/16.WI (https://dejure.org/2016,34473)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 22. August 2016 - 6 K 846/16.WI (https://dejure.org/2016,34473)
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  • VGH Hessen, 31.01.2002 - 4 UE 2231/95

    Nachbarschutz gegen Ableitung von Oberflächenwasser vom Nachbargrundstück

    Auszug aus VG Wiesbaden, 22.08.2016 - 6 K 846/16
    Vielmehr entspricht es dem Schutzzweck des § 6 Abs. 1, 8 S. 1 HBO, dass nur solche Aufschüttungen abstandsflächenrechtliche Relevanz entfalten, deren Höhe das Grundstücksniveau des Nachbarn überschreiten, weil eine unterhalb liegende Anlage keinen Einfluss auf die Belichtung und Belüftung haben kann (vgl. Hornmann, HBO, 2. Aufl. 2011, § 6 Rn 132; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 31. Januar 2002 - 4 UE 2231/95 -, juris Rn. 35).

    Zwar ist § 39 HBO drittschützend (Hornmann, HBO, 2. Aufl. 2011, § 39 Rn. 3; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 31. Januar 2002 - 4 UE 2231/95 -, juris Rn. 38).

    Der Hessische VGH hat dazu festgestellt, dass der Regelung des § 42 Abs. 1 HBO a.F. (heute § 39 HBO) insoweit nachbarschützender Charakter zuzumessen sei, als von baulichen Anlagen kein Abwasser auf Nachbargrundstücke abgeleitet werden dürfe, durch das für den Nachbarn unzumutbare Nachteile oder Belästigungen entstehen (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 31. Januar 2002 - 4 UE 2231/95 -, juris Rn. 38; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 25. März 2004 - 9 UZ 2458/03 -, juris Rn. 3).

  • BVerwG, 18.08.1960 - I C 42.59

    Baupolizei, Einschreiten gegen baurechtswidrige Zustände, Nachbarschutz, Ermessen

    Auszug aus VG Wiesbaden, 22.08.2016 - 6 K 846/16
    Eine Ermessensreduzierung auf Null ist - was das Entschließungsermessen einerseits und das Auswahlermessen andererseits angeht - dabei nur dann anzunehmen, wenn zusätzlich zum Verstoß gegen eine drittschützende Vorschrift eine unmittelbare, auf andere Weise nicht zu beseitigende Gefahr für wesentliche Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit oder Eigentum besteht und die Abwägung der Beeinträchtigung des Nachbarn mit dem Schaden des Bauherrn ein erhebliches Überwiegen der Interessen des Nachbarn ergibt (VG München, Urteil vom 18. März 2016 - M 1 K 15.5513 -, juris Rn. 30; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 25. September 2013 - 14 ZB 12.2033 -, juris Rn. 16; grdl. zur Ermessensreduzierung auf Null BVerwG, Urteil vom 18. August 1960 - I C 42.59 -, BVerwGE 11, 95, juris Rn. 10).

    "Die Bauaufsichtsbehörde hat die für und gegen ein Einschreiten sprechenden Gesichtspunkte sachgerecht abzuwägen und bei der Verletzung nachbarschützender Vorschriften neben dem besonderen öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung baurechtmäßiger Zustände auch die Interessen des in seinen Rechten verletzten Nachbarn zu berücksichtigen (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 18. August 1960 - BVerwG 1 C 42.59 - BVerwGE 11, 95 ).

  • BVerwG, 10.12.1997 - 4 B 204.97

    Abstandsflächenrecht; Nachbaranspruch auf behördliches Einschreiten; Pflicht zum

    Auszug aus VG Wiesbaden, 22.08.2016 - 6 K 846/16
    So hat das BVerwG in einer Entscheidung ausgeführt (BVerwG, Beschluss vom 10. Dezember 1997 - 4 B 204/97 -, juris Rn. 2):.
  • VGH Hessen, 22.02.2010 - 4 A 2410/08

    Abstandsflächenrelevanz von Terrassen

    Auszug aus VG Wiesbaden, 22.08.2016 - 6 K 846/16
    Schutzzweck der Vorschrift sind die auch als private Interessen anzusehenden Belange des Brandschutzes, der Sicherung von Belichtung und Belüftung von Aufenthaltsflächen und der Nachbarfrieden (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 22. Februar 2010 - 4 A 2410/08 -, juris Rn. 20).
  • OVG Saarland, 14.07.2016 - 2 A 46/15

    Bauaufsichtliches Einschreiten gegen Pferdehaltung in reinem Wohngebiet

    Auszug aus VG Wiesbaden, 22.08.2016 - 6 K 846/16
    Denn Verstöße gegen die Baugenehmigungspflicht betreffen keine drittschützenden Vorschriften (allg. Meinung, s. nur Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 14. Juli 2016 - 2 A 46/15 -, juris Rn. 40).
  • VGH Bayern, 25.09.2013 - 14 ZB 12.2033

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der

    Auszug aus VG Wiesbaden, 22.08.2016 - 6 K 846/16
    Eine Ermessensreduzierung auf Null ist - was das Entschließungsermessen einerseits und das Auswahlermessen andererseits angeht - dabei nur dann anzunehmen, wenn zusätzlich zum Verstoß gegen eine drittschützende Vorschrift eine unmittelbare, auf andere Weise nicht zu beseitigende Gefahr für wesentliche Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit oder Eigentum besteht und die Abwägung der Beeinträchtigung des Nachbarn mit dem Schaden des Bauherrn ein erhebliches Überwiegen der Interessen des Nachbarn ergibt (VG München, Urteil vom 18. März 2016 - M 1 K 15.5513 -, juris Rn. 30; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 25. September 2013 - 14 ZB 12.2033 -, juris Rn. 16; grdl. zur Ermessensreduzierung auf Null BVerwG, Urteil vom 18. August 1960 - I C 42.59 -, BVerwGE 11, 95, juris Rn. 10).
  • VG München, 18.03.2016 - M 1 K 15.5513

    Erforderliche Abstandsfläche einer Balkonerweiterung

    Auszug aus VG Wiesbaden, 22.08.2016 - 6 K 846/16
    Eine Ermessensreduzierung auf Null ist - was das Entschließungsermessen einerseits und das Auswahlermessen andererseits angeht - dabei nur dann anzunehmen, wenn zusätzlich zum Verstoß gegen eine drittschützende Vorschrift eine unmittelbare, auf andere Weise nicht zu beseitigende Gefahr für wesentliche Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit oder Eigentum besteht und die Abwägung der Beeinträchtigung des Nachbarn mit dem Schaden des Bauherrn ein erhebliches Überwiegen der Interessen des Nachbarn ergibt (VG München, Urteil vom 18. März 2016 - M 1 K 15.5513 -, juris Rn. 30; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 25. September 2013 - 14 ZB 12.2033 -, juris Rn. 16; grdl. zur Ermessensreduzierung auf Null BVerwG, Urteil vom 18. August 1960 - I C 42.59 -, BVerwGE 11, 95, juris Rn. 10).
  • VGH Hessen, 25.03.2004 - 9 UZ 2458/03
    Auszug aus VG Wiesbaden, 22.08.2016 - 6 K 846/16
    Der Hessische VGH hat dazu festgestellt, dass der Regelung des § 42 Abs. 1 HBO a.F. (heute § 39 HBO) insoweit nachbarschützender Charakter zuzumessen sei, als von baulichen Anlagen kein Abwasser auf Nachbargrundstücke abgeleitet werden dürfe, durch das für den Nachbarn unzumutbare Nachteile oder Belästigungen entstehen (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 31. Januar 2002 - 4 UE 2231/95 -, juris Rn. 38; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 25. März 2004 - 9 UZ 2458/03 -, juris Rn. 3).
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